Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen der ExeTec GmbH, Robert-Bernardis-Str. 2, 40474 Düsseldorf, E-Mail:
Info@exetec.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten
für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung
dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die
erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer
einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass
deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in
Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren
Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet
werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem
Auftraggeber: Montage-Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) sowie Unterstützung in der
Veranstaltungstechnik und im Messebau für Unternehmer (B2B).
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem
Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowie den anerkannten Regeln
und Erkenntnissen der Branche.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet.
Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er im Hinblick auf die Art der Erbringung, den Ort sowie die
Zeit der Leistungserbringung weisungsfrei. Er wird jedoch die Zeiteinteilung und die Wahl der
Tätigkeitstage selbstständig so festlegen, dass eine optimale Effizienz bei der Realisierung des
Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und Koordination
mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen
Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Es obliegt dem Auftraggeber, alle
zum Zwecke der Leistungserfüllung notwendigen Informationen, Daten, Dokumente und sonstigen
Inhalte rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
3.2 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete,
unvollständige oder unterlassene Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der
Auftragnehmer nicht verantwortlich. Die Vorschriften unter Ziffer 5 („Haftung / Freistellung“)
bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung, Ausfallpauschalen und Stornierung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Erbringung der Dienstleistungen zu entrichten. Ist die Vergütung nach
Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§
614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per
Post oder per E-Mail (z. B. als PDF) aus. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rechnung zur Zahlung fällig.
4.4 Ausfallpauschalen für Geschäftskunden (B2B)
Sagt ein Auftraggeber, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, einen verbindlich vereinbarten
Leistungstermin (z. B. im Messebau oder in der Veranstaltungstechnik) ab oder verschiebt diesen,
ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine
angemessene Ausfallpauschale. Sofern im Einzelfall keine abweichende Individualvereinbarung
getroffen wurde, gelten folgende Pauschalen bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar des
jeweiligen Termins, jeweils abzüglich gegebenenfalls ersparter Aufwendungen des Auftragnehmers:
•Absage 30 bis 22 Tage vor dem vereinbarten Termin: 10 % des vereinbarten Gesamthonorars.
•Absage 21 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars.
•Absage 14 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
•Absage 7 bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin: 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
•Absage weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin oder Nichtbereitstellung des
Arbeitsplatzes zum vereinbarten Zeitpunkt: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5 Vorzeitige Beendigung durch Privatkunden (B2C): Kündigt oder storniert ein Auftraggeber, der
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, den Vertrag vor der vollständigen Erbringung der vertraglich
geschuldeten Montage- oder Dienstleistung (vorzeitige Beendigung), ohne dass ein wichtiger Grund
vorliegt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt Folgendes:• Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Kündigung bereits nachweislich erbrachten Teilleistungen in voller Höhe zu verlangen.
• Für die noch nicht erbrachten Leistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die er infolge der Aufhebung des Vertrags erspart oder
durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
• Soweit für den Auftrag bereits vorab spezifische, nicht anderweitig verwendbare Materialien,
Genehmigungen oder Drittkosten (z.B. Mietgeräte, Subunternehmerstornierungen) verbindlich
beschafft oder gebucht wurden, sind diese Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.
4.6 Mehrarbeitszuschlag für Geschäftskunden (B2B)
Unbeschadet sonstiger Bestimmungen gilt: Überschreitet die tatsächliche tägliche Arbeitszeit vor
Ort auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund von Verzögerungen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. unvorhergesehene bauseitige Hindernisse, verspätete
Materialbereitstellung durch den Kunden), eine Dauer von 10 Arbeitsstunden, ist der
Auftragnehmer berechtigt, Mehrarbeitszuschläge auf den vereinbarten Stundensatz zu
berechnen. Dies gilt ausdrücklich für die persönliche Leistungserbringung durch den
selbstständigen Inhaber der ExeTec GmbH. Der Zuschlag beträgt für die 11. und 12. Arbeitsstunde
jeweils 25 % und ab Beginn der 13. Arbeitsstunde jeweils 50 % des vereinbarten Stundensatzes.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
5.2 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordentliche Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
5.3 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers
für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Auftragnehmer aufgrund von schuldhaften Verstößen des Auftraggebers gegen diese
Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien
individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach
Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten
sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine
längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen
Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung
schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden
geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang
zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt
zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche
datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB
im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon
unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B.
Änderungen in der Rechtsprechung, der Gesetzeslage, der Marktgegebenheiten oder der
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.
Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-
Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung
gesetzten angemessenen Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. In der
Benachrichtigung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Bedeutung der Frist und die
Rechtsfolgen eines Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber, treten die
Änderungen für ihn nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, das
Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des in kraft treten der Änderung ordentlich zu kündigen.
ExeTec GmbH
Robert-Bernardis-Str.2
40474 Düsseldorf
+49 151 59933627
UST-idNr. DE465524532
Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 114474
Geschäftsführer: York Thierhoff